Wird man Erbe einer Immobilie, scheint dies trotz des Anlasses zunächst eine freudige Nachricht. Jedoch ist eine Erbschaft mit vielen Formalitäten und mit einer hohen Verantwortung verbunden. Möchte man das Erbe überhaupt annehmen oder schlägt man es lieber aus? Was es alles bei der Erbschaft einer Immobilie zu beachten gibt, habe ich hier zusammengestellt.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Inhaltsverzeichnis
Klarheit über den rechtlichen Zustand der Immobilie kann ein Blick ins Grundbuch verschaffen. Hier sind Lasten wie Grundschulden, Hypotheken oder sonstige Belastungen eingetragen sowie ein etwaiges Wohn- und Nutzungsrecht an der Immobilie. Wichtig ist, dass man seine Entscheidung dem zuständigen Nachlassgericht ab Kenntnis der Erbschaft innerhalb der sechswöchigen Annahmefrist mitteilt. Eine Ausschlagung kann entweder persönlich bei dem Amtsgericht oder postalisch zwecks einer notariell beglaubigten Unterschrift erfolgen.
Wie wird man als Erbe Eigentümer?
Möchte man das Erbe annehmen, erfolgt die Eigentumsumschreibung durch einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet. Dieser kann im Übrigen ohne Notar erfolgen.
Um als Erbe über die Immobilie verfügen zu können oder gar Eigentümer zu werden, benötigt man einen Erbschein. Dieser muss ebenfalls bei einem Amtsgericht beantragt werden, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Für die Erlassung des Erbscheins fallen je nach Wert der Erbschaft unterschiedlich hohe Kosten an.
Was ist zu beachten, wenn es Miterben gibt?
In einigen Fällen wird man jedoch nicht alleiniger Erbe. Gibt es Miterben, so muss entweder ein gemeinschaftlicher Erbschein oder ein Teilerbschein beantragt werden.
Da ein Haus oder eine Wohnung – anders als andere Vermögenswerte, wie Geld – nicht auf alle Erben verteilt werden kann, muss sich die Erbengemeinschaft einig über das weitere Verfahren werden. Wird keine Einigung getroffen, so sollte man über eine Teilversteigerung nachdenken. Diese muss ebenfalls bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der Erlös wird anschließend anteilig auf die einzelnen Erben verteilt. Darüber hinaus kann auch der Verkauf eines Erbteils infrage kommen. Für die Klärung wendet man sich am besten an einen Fachanwalt.
Muss man Erbschaftssteuer zahlen?
Grundsätzlich ist man als Erbe einer Immobilie erbschaftssteuerpflichtig. Jedoch herrschen durchaus hohe Steuerfreibeträge auf Erbschaften. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Erbschaftssteuerklasse I profitieren von einem Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Für jedes Kind des Verstorbenen gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Das trifft auch auf die Enkel zu, sofern die Kinder des Erblassers zuvor bereits verstarben. Sind diese hingegen noch am Leben, ist für Enkel ein Freibetrag von 200.000 Euro gültig.
Der Wert der Immobilie muss durch ein aktuelles Wertgutachten belegt werden. Nach Abzug aller Verbindlichkeiten ergibt sich der steuerpflichtige Nachlasswert. Erst wenn dieser über den Steuerfreibeträgen liegt, fällt ein Steuersatz an. Nach Abzug der Freibeträge bis zu einem Nachlasswert von 75.000 Euro liegt dieser bei 7 Prozent. Bei einem Wert von bis zu 300.000 Euro fallen 11 Prozent Erbschaftssteuer an. In beiden Fällen habe ich die Erbschaftssteuerklasse I angenommen.
Haus geerbt: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?
Ob man das geerbte Haus nun selbst nutzen, vermieten oder doch verkaufen möchte, hängt letztendlich von vielen Faktoren ab.
Grundsätzlich sollte man sich für die Entscheidung Zeit nehmen und nichts überstürzen. Darüber hinaus kann eine Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll sein. So sollte man sich vor allem fragen, was am wirtschaftlichsten ist. Das Bewohnen eines Hauses kann durchaus teuer sein. Es fallen einige Kosten an, die man selbst tragen muss.
Eine Immobilie kann nicht nur als Eigenbedarf genutzt werden, sondern auch als sinnvolle Kapitalanlage fungieren. So kann die Immobilie beispielsweise an Dritte vermietet werden, um langfristig von den Mieteinnahmen profitieren zu können. Ist dies ebenfalls keine Option, kommt als letzte Möglichkeit nur ein Verkauf infrage. Ein Immobilienverkauf kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn die Instandhaltungskosten und weitere finanzielle Aspekte für den Erben nicht tragbar sind. Der Erlös durch den Verkauf kann somit als direkte Finanzspritze dienen.
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