Häufig werde ich am Telefon zu Preissicherungsvereinbarungen angesprochen, die von einigen Anbietern getroffen werden. Was ist bei solchen Vereinbarungen zu beachten und wie geht man damit um, wenn man aus einer bestehenden Vereinbarung aussteigen möchte?
Ich habe bisher nichts von Preissicherungsvereinbarungen gehalten, denn die Holzpreise sind innerhalb eines Jahres kaum gestiegen. Dies ist seit Corona anders.
Aktuell (Stand Frühjahr 2021) macht eine Preissicherungsvereinbarung in meinen Augen viel Sinn. Die Holzpreise steigen immer weiter stark an. Grund ist die Corona bedingt starke Nachfrage weltweit für Bauholz sowie die stark steigenden Logistikkosten. Aktuell steigen die Preise monatlich teils um 20%. Holz ist also knapp dreimal so teuer wie vor einem Jahr. Der Trend wird mindestens bis Ende 2022 anhalten ist mein Tipp.
Neben dem Preis ist auch die Verfügbarkeit wichtig, denn viele Lieferungen haben jetzt einen Vorlauf von 2-3 Monaten. Um also die Bauzeit zu sichern und den Baupreis nicht umkalkulierbar explodieren zu lassen, sollte eine Preissicherung abgeschlossen werden.
Im Blockhausbau spielt der Holzpreis eine wichtige Rolle, denn rund die Hälfte der Gesamtbausumme ist der Rohbau und wiederum 30% davon ist das Holz. Bisher! Denn durch die hohen Holzpreise macht der Holzpreis jetzt teils schon 75% am gesamten Rohbau aus. Bei einer Gesamtbausumme von 400.000 Euro waren 2019 z.B. 60.000 Euro der Holzpreis, im Mai 2021 waren es dann 160.000,00 Euro – die Bausumme ist also bei über 500.000 Euro, denn auch die Haustechnik ist deutlich teurer geworden, da die Handwerker alle langfristig ausgebucht sind.
Bei der Fullwood Preissicherungsvereinbarung habe ich oft per Telefon entsprechende Nachfragen zu Sinn und Zweck sowie einer möglichen Gefahr. Aber auch bei anderen Anbietern ist eine solche Preissicherungsklausel durchaus üblich. Aber macht dies für ein Blockhaus Sinn?
Warum werden Preissicherungsvereinbarungen getroffen?
Im Holzhaus- und vor allem im Blockhausbau (wegen des höheren Massivholzvolumens) basiert die Preissicherungsklausel oft auf dem Holzpreis – so zumindest die Begründung der Blockhaus Anbieter. Der Holzpreis (siehe Grafik) hat sich vor allem im Jahr 2010 deutlich nach oben entwickelt und schwankt seither auf einem Niveau mit teils aber deutlichen Ausschlägen. Aber auch die Lohnkosten und andere Materialkosten steigen über einen Zeitraum normalerweise an.
Somit macht eine Preissicherungsvereinbarung für den Anbieter wie auch für den Bauherren Sinn, wenn sich der Bauherr zu 100% sicher ist, dass er mit diesem Anbieter bauen möchte. Ich selber habe mir bei unserem Hausbau den Preis für einen Zeitraum garantieren lassen, da wir nicht unmittelbar bauen konnten, da das Grundstück sich noch in einem Umlegeverfahren / Flurbereinigung befand.
Der Anbieter des Holzhauses / Blockhauses hat mit der Preissicherungsvereinbarung den Vorteil, dass er bereits jetzt auf Termin günstiger (oder zumindest zum aktuellen Kurs) Holz beschaffen oder zumindest disponieren kann. Zudem kann er auch bei den anderen Zulieferern z.B. für Fenster, Türen oder die Dacheindeckung frühzeitig Material reservieren oder einkaufen und insgesamt den Bau besser in seine unternehmerische Planung einbeziehen.
Wann sollte ich keine Preissicherungsvereinbarung treffen?
Sie sollten in keinem Fall eine Preissicherungsklausel unterschreiben, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie genau mit diesem Anbieter bauen werden. Wenn Sie eher ein wankelmütiger Bauherr sind und sich auch in der entsprechenden Zeitachse für einen anderen Anbieter oder gar eine andere Bauart entscheiden könnten, dann tuen Sie sich und dem Anbieter keinen Gefallen damit, wenn Sie eine Preissicherungsvereinbarung treffen, denn der Anbieter nimmt dies als eine verbindliche Bestellung unter aufschiebenden Bedingungen an. Übliche aufschiebende Bedingungen sind vor allem das Erteilen einer Baugenehmigung oder der letztendliche Kauf eines Grundstücks bzw. die Genehmigung einer Baufinanzierung.
Wann macht der Abschluss einer Preissicherungsvereinbarung Sinn?
Wenn Sie also das Angebot des Anbieters definitiv und unverändert annehmen wollen und zu den darin genannten Bedingungen und dem Preis mit diesem Anbieter bauen möchten, aber das Grundstück noch nicht kaufen konnten oder die Baufinanzierung erst nach Einreichung der Unterlagen des Hausanbieters genehmigt wird, dann macht der Abschluss einer Preissicherungsvereinbarung Sinn, denn so sichern Sie sich jetzt einen Preis, der dann für einen Zeitraum von zumeist >6 Monaten Bestand hat und Ihnen die Zeit gibt die anderen Dinge zu klären.
Wichtig ist es, dass Sie beachten, dass Sie nicht jedes Haus auf jedes Grundstück bauen können, denn alleine die Lage zur Sonne oder Strasse ändert sich mit jedem Grundstück. Ich persönlich würde entsprechend meine Planung immer auf ein konkretes Grundstück beziehen und dieses dann verbindlich reservieren (ähnlich einer Preissicherungsklausel), um dieses dann mit der Baufinanzierung zu erwerben.
Wie komme ich aus einer Preissicherungsvereinbarung raus?
Wenn Sie eine Preissicherungsvereinbarung abgeschlossen haben, dann kommen Sie aus dieser ohne Probleme heraus, wenn die aufschiebende Bedingung nicht zustande kommt. Wenn Ihre Bank also den Kredit nicht genehmigt und dies eine Bedingung war, dann ist die Vereinbarung nichtig. Wenn Sie aber mit einem anderen Anbieter bauen, dann besteht die Bestellung gegenüber dem Hausbauer trotzdem weiter und Sie müssen über die Aufhebung der Preissicherungsvereinbarung mit diesem verhandeln und ggf. einen Schadenersatz leisten. Solche Fälle sind mir dennoch bisher nicht bekannt geworden.
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